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   LG München I, 08.11.2010 - 1 S 10608/10   

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https://dejure.org/2010,13264
LG München I, 08.11.2010 - 1 S 10608/10 (https://dejure.org/2010,13264)
LG München I, Entscheidung vom 08.11.2010 - 1 S 10608/10 (https://dejure.org/2010,13264)
LG München I, Entscheidung vom 08. November 2010 - 1 S 10608/10 (https://dejure.org/2010,13264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Versorgungssperre einschließlich der Stromzufuhr wegen sechsmonatigen Wohngeldrückstands; Gemeinschaftseigentum an einer zum Sondereigentum führenden Stromleitung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1
    Sondereigentumsfähigkeit einer Stromleitung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtmäßige Versorgungssperre der Eigentümergemeinschaft gegen Sondereigentümer auch bezüglich Strom bei Versorgung über im Gemeinschaftseigentum stehende Leitungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versorgungssperre eines Mieteigentümers bei WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stromsperre gegenüber einem Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile: Wenn Mieter und Eigentümer die Hausverwaltung verklagen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungssperre gegen Wohnungseigentümer?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Stromunterbrechung bei Wohngeldrückständen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Versorgungssperre eines Mieteigentümers bei WEG

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Versorgungssperre gegen säumigen Wohnungseigentümer

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Strom darf säumigem Wohngeldschuldner auch bei Direktbezug abgedreht werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG darf säumigem Eigentümer auch den Strom abklemmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG darf säumigem Eigentümer auch den Strom abklemmen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Säumiger Wohnungseigentümer: Eigentümergemeinschaft darf Strom abstellen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungssperre: Auch die Stromzufuhr kann gekappt werden! (IMR 2011, 66)

Papierfundstellen

  • ZWE 2011, 186
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.2005 - V ZR 235/04

    Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus LG München I, 08.11.2010 - 1 S 10608/10
    Rechtsgrundlage für die Versorgungssperre ist § 273 BGB (BGH NZM 2005, 626, 627; KG NZM 2001, 761, 762): Danach ist die Gemeinschaft grundsätzlich berechtigt, von ihr erbrachte Versorgungsleistungen zurückzubehalten, wenn der Kläger zu 3) seiner Verpflichtung zur Wohngeldzahlung nicht nachkommt.

    Die Abmahnung muss lediglich dem Vollzug der Sperre - nicht schon der einen solchen nur vorbereitenden Beschlussfassung - vorausgehen (BGH NZM 2005, 626, 627).

    Ein solcher liegt jedoch regelmäßig - und auch hier - vor, wenn ein Wohngeldrückstand von sechs Monatsraten angehäuft wurde (BGH NZM 2005, 626, 627; Spielbauer/Then, WEG, § 15 Rz. 15).

  • KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01

    Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand

    Auszug aus LG München I, 08.11.2010 - 1 S 10608/10
    Rechtsgrundlage für die Versorgungssperre ist § 273 BGB (BGH NZM 2005, 626, 627; KG NZM 2001, 761, 762): Danach ist die Gemeinschaft grundsätzlich berechtigt, von ihr erbrachte Versorgungsleistungen zurückzubehalten, wenn der Kläger zu 3) seiner Verpflichtung zur Wohngeldzahlung nicht nachkommt.

    Dazu passt, dass das Kammergericht in der Entscheidung vom 21.05.2001 (NZM 2001, 761 f.) die Anwendung des § 273 BGB damit begründete, dass die Gemeinschaft dem Eigentümer die Versorgung "über die im Gemeinschaftseigentum gelegenen Versorgungsleitungen" verschaffte.

  • KG, 01.10.2009 - 8 U 105/09

    Besitzstörung: Verbotene Eigenmacht bei Unterbrechung von Versorgungsleitungen

    Auszug aus LG München I, 08.11.2010 - 1 S 10608/10
    Diese Sichtweise wird durch die von den Klägern zitierte Entscheidung des Kammergerichts (KG IMR 2010, 13) bestätigt.
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen

    Bei Leitungen soll dies jedoch nicht genügen; vielmehr müssten diese sich im räumlichen Bereich der Wohnung befinden und stünden dort von den einzelnen Abzweigungen von der Hauptleitung an im Sondereigentum (LG München I, ZWE 2011, 186, 187; Armbrüster in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 5 WEG Rn. 90; Schmid in Schmid/Kahlen, WEG, § 5 Rn. 117; ähnlich BeckOK-Timme/Kesseler, WEG, Stand 1. Januar 2013, § 5 Rn. 46 für Stromleitungen; Grziwotz in: Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 63).
  • LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 1 T 289/10

    Gegenstandwert bei wohnungseigentumsrechtlicher Anfechtungsklage und

    Das LG München I hat das Interesse des Klägers bei einer solchen Fallkonstellation auf pauschal 5.000 ? beziffert, ohne dies näher zu begründen (vgl. Urt. v. 08.11.20010, AZ: 1 S 10608/10, zitiert nach juris).
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